Neuerung des Verpackungsgesetzes – das müssen Sie wissen

Das Verpackungsgesetz 2021 verpflichtet Verwender*innen von Serviceverpackungen zur Registrierung. Was das für Ihre Buchhandlung bedeutet und was jetzt zu tun ist, lesen Sie in diesem Artikel.

10. Juni 2021 Lesedauer 4 min 2

(aktualisiert am 10. Juni 2022)

Im Mai 2021 haben Bundesrat und Bundestag eine Novelle des Verpackungsgesetzes verabschiedet. Dabei gilt ab dem 1. Juli 2022 eine Registrierungspflicht für alle Verwender*innen von Serviceverpackungen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Buchhandlungen müssen sich nun auch registrieren, wenn sie bereits systembeteiligte Serviceverpackungen (wieder-)verwenden.

Was ist neu?

Für die Verwendung von Serviceverpackungen gilt bisher die Besonderheit, dass die Registrierungs- und Systembeteiligungspflicht von der Buchhandlung auf den Vorvertreiber, also den Produzenten oder Lieferanten der Serviceverpackungen (z.B. Verlage) übertragen werden konnte.

Ab dem 1. Juli 2022 gilt: Wenn Sie bislang Verpackungen weiterverwendet haben (beispielsweise aus Verlagslieferungen), müssen Sie sich bei der ZSVR registrieren. Im Rahmen dieser Registrierung erklären Sie, dass Sie bereits systembeteiligte Verpackungen verwenden bzw. in Verkehr bringen.

Was müssen Sie nun tun?

Wenn Sie Verpackungen wiederverwenden, beispielsweise aus B2B-Geschäften, müssen Sie sich in Zukunft bei der Zentralen Stelle für Verpackungsregister (ZSVR) registrieren.

Sie müssen sich nicht bei der ZSVR registrieren, wenn bei Ihnen keine Verpackungen anfallen. Beispielsweise, weil kein Versand stattfindet oder weil auf die Verwendung von Tüten und Geschenkverpackungen verzichtet wird.

Wenn Sie Verpackungen (z. B. Versandtaschen, Papiertüten oder Geschenkpapier) an private Endkund*innen ausgeben, müssen Sie sich anteilig (also an der von Ihnen verursachten Menge) an der Entsorgung über ein Duales System beteiligen, sobald Sie

  • Versandverpackungen oder bisher nicht vorlizensierte Serviceverpackungen in Umlauf bringen oder
  • verkaufte Waren als Geschenk verpacken.

Hierzu schließen Sie einen Vertrag mit einem der Systembetreiber des Dualen Systems. Hier finden Sie eine Übersicht aller Anbieter.

Tipp: Bei den einzelnen Systemanbietern variieren Preise und Leistungen sehr stark. Es lohnt sich also die Recherche, welcher Anbieter mengen– und leistungsmäßig im individuellen Fall der Günstigste ist.

Gleichzeitig muss eine Registrierung bei der ZSVR erfolgen.

Für Libri.Shopline- und genialokal-Kund*innen

Bei Bestellungen über Ihren Online-Shop Libri.Shopline oder genialokal, die von Libri versendet werden, müssen Sie sich nicht um die Lizensierung der Verpackungen kümmern. Die Systembeteiligungspflicht läuft hierbei über Libri. Bitte beachten Sie, dass in Zusammenhang mit Verpackungen und Verpackungsmaterialien für Sendungen, die Sie nicht über Libri versenden, weitergehende Verpflichtungen für Sie entstehen können.

Warum ein Verpackungsgesetz?

Wenn Sie für private Endkund*innen Ware verpacken, zum Beispiel durch Versandtaschen, Papiertüten oder Geschenkpapier, entsteht bei den Endverbraucher*innen Abfall. Hierbei entsteht für Sie als Buchhandlung eine Registrierungspflicht. Denn diese Verpackungen gelten als „systembeteiligungspflichtig“ und sind bei einem der Anbieter von dualen Systemen gegen ein entsprechendes Entgelt zu melden. Dieses Entgelt zahlen Sie nicht, sofern von Ihnen Verpackungen wiederverwendet werden oder die Verpackungen bereits vorlizensiert sind.

Ziel des Verpackungsgesetztes (VerpackG) ist es, Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu verringern bzw. zu vermeiden.

Mehr Informationen

Weitere Informationen zur Registrierung etc. erhalten Sie auf der Seite der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.

Auf der Seite des Börsenvereins finden Sie ebenfalls allgemeine Informationen zum Verpackungsgesetz sowie spezielle Informationen für Sie als Buchhändler*in.


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2 Kommentare


  • Teresa Förster

    Die Infos sind sehr gut aufbereitet. Das spart uns wertvolle Zeit.
    Vielen Dank an das Libri Team!


    • Redaktion Libri.Magazin

      Hallo Frau Förster,
      vielen Dank für das Feedback. Es freut uns, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten!

      Viele Grüße
      Xenia Kalkmann vom Libri.Magazin


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